
Ehrenordnung
Präambel
Die Ehrung von Mitgliedern ist seit jeher eine der tragenden Säulen der Motivationsmöglichkeiten in Vereinen. Sie geschieht in aller Regel als sichtbares Zeichen der Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft oder besonderes Engagement.
Gemäß den entsprechend vorsorglichen Regelungen in § 9 Absatz 7 der Satzung des „Turnverein von 1895 Markt Schwaben e.V." vom 25.01.2018 wird hiermit die nachfolgend im Einzelnen beschriebene Ehrenordnung erlassen.
§ 1
Verleihung der silbernen Ehrennadel
Die silberne Ehrennadel, in Verbindung mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
- für eine 25jährige ununterbrochene Mitgliedschaft *)
- für eine 10jährige Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes, des Vereinsausschusses oder einer Abteilungsleitung
§ 2
Verleihung der goldenen Ehrennadel
Die goldene Ehrennadel in Verbindung mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
- für eine 40jährige ununterbrochene Mitgliedschaft *)
- für eine 20jährige Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes, des Vereinsausschusses oder einer Abteilungsleitung
§ 3
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft, mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
- für eine 50jährige ununterbrochene Mitgliedschaft *)
- für besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluss des Vereinsausschusses)
§ 4
Verleihung einer Erinnerungsgabe
Eine Erinnerungsgabe, mit einer entsprechenden Urkunde, wird verliehen an Mitglieder
- für besondere Verdienste um den Verein
(auf Vorschlag des Vereinsausschusses und Beschluss des 1. Vorsitzenden)
§ 5
Verleihung von Ehrenurkunden
Ehrenurkunden werden verliehen an Mitglieder
- für besondere Verdienste oder zu besonderen Anlässen
(auf Beschluss des Vereinsausschusses)
§ 6Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden können ernannt werden
- langjährige 1. Vorsitzende, für besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluss der Mitgliederversammlung)
§ 7
Ehrungen durch Dritte
Ehrungen durch Dritte wie zum Beispiel den Bayerischen Landessportverband oder die Fachverbände bleiben von dieser Ehrenordnung unberücksichtigt.
§ 8
Beschlussfassung
Diese Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 04. Mai 2018 geändert und beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
*) Für die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft zählt das Eintrittsdatum – ungeachtet des Eintrittsalters.