
Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung legt die Jahresbeiträge des Hauptvereins fest und regelt das Beitragseinzugsverfahren.
§1
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge (Jahresbeitrag) werden wie folgt festgelegt:
| 18,00 € |
| 32,00 € |
| 50,00 € |
| 60,00 € |
| 18,00 € |
| befreit |
| 50 % des HV-Beitrages |
| 6,00 € |
Im Familienbeitrag ist mindestens ein Erziehungsberechtigter sowie sämtliche zur Familie gehörenden Kinder und Jugendlichen bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres eingeschlossen.
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder, Vorstands- und Vereinsausschussmitglieder zahlen keinen Hauptvereinsbeitrag.
Bei Neuaufnahmen bis zum 30.06.eines Jahres ist ein voller Jahresbeitrag, bei Neuaufnahmen ab dem 01.07. ein anteiliger Jahresbeitrag zu zahlen.
§ 2
Abteilungsbeiträge
Die einzelnen Abteilungen können zur Deckung ihrer Kosten mit Zustimmung des Vorstands zusätzlich zum Hauptvereinsbeitrag Abteilungsbeiträge (Geldbeiträge) und Abteilungs-Aufnahmegebühren beschließen. Für abteilungsspezifische besondere Sportangebote können gesonderte Teilnehmergebühren erhoben werden.
§ 3
Einzugsverfahren
(1)
Die Beiträge werden grundsätzlich nur mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt grundsätzlich Anfang Februar eines jeden Jahres. Von Mitgliedern, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen, kann zusätzlich ein Verwaltungsaufwand von 6,00 € gefordert werden.
(2)
Kosten, die dem Verein durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied berechnet.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.01.2018 beschlossen. Sie wird wirksam mit Inkrafttreten der am gleichen Tag beschlossenen neuen Satzung.